News

// Home / News

Ergänzung in der Küstenfischereiverordnung M-V

Erste Verordnung zur Änderung der Küstenfischereiverordnung vom 14.Mai 2014 (GVOBl. M-V S.269)
Unter § 11 Fischschonbezirke wurden unter Punkt 6 das Riff NIENHAGEN und unter Punkt 7 das Riff ROSENORT aufgenommen. In beiden Gebieten war und ist das Angeln, Fischen und Ankern verboten.
Bis jetzt waren es Fischereischutzgebiete im Sinne der wasserschutzpolizeilichen Gesetzgebung und Verstöße konnten durch die Wasserschutzpolizei geahndet werden. Mit der Erhebung der Gebiete zu Fischschonbezirken ist auch die Fischereiaufsicht zuständig.
Die Fischschonbezirke entsprechen der Betonnung (gelbe Fasstonnen mit FISCH gekennzeichnet) der Fischereischutzgebiete. Die genauen Angaben sind der KüFVO-M-V zu entnehmen.

News vom 27.10.2014 I geschrieben von Thomas Mohr

zurück zur Übersicht

Newsmeldungen

Letzter Fischereieinsatz im Rahmen des Riffprojektes

Wir können nicht sagen, dass die Ostsee tot ist! Riffe sind wie Oasen in der Ostsee! Hier blüht das Leben! mehr

26.08.2022 I Thomas Mohr

Schülerprojekt

mehr

02.12.2021 I T. Mohr

Home - Kontakt - Datenschutz - Impressum

 

News

Die Riffe

Projektbeschreibung

Partner

Forschungsberichte

Visionen

Mediathek

Kontakt

Deutschland Land der Ideen – Ausgewählter Ort 2011
 
 

Drittmittelprojekte gefördert durch den Europäischen Fischereifonds (EFF) der Europäischen Union und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern